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Was ist eine TSE?

Seit 01.01.2020 ist die Regelung des Finanzminsteriums und des Bundesamtes für Sicherheit in Kraft getreten und erneuert die Vorgaben der "Grundsätze zum Datenzugriff und zur Prüfbarkeit digitaler Unterlagen" auch GDPdU genannt.

Um elektronische Kassensysteme und bondruckende Waagen mit Fiskalspeicher, (welcher die Transaktionen und Einnahmen für die Steuerbehörde speichert), noch sicherer vor Manipulationen zu machen wurden diese Regelungen erhoben. Diese schreiben vor, dass Waagen und Kassen mit einer "zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtung" kurz TSE, ausgestattet sein müssen.

Somit gilt für alle Kassensysteme und Waagen, welche umgerüstet werden sollen, die vor dem 01.01.2020 gekauft wurden eine Nichtaufgriffsregelung (Übergangsfrist) für die Neuerungen bis zum 30.09.2020. Systeme und Waagen die nicht nachgerüstet werden können, müssen bis 31.12.2022 ersetzt werden. Hiervon ausgenommen sind Computerkassen.

Grundsätzlich gelten nur solche Waagen & Kassen als elektronische Kassensysteme, wenn diese einen Bon ausdrucken. Einfache preisrechnende Ladenwaagen oder manuelle Kassenschubladen betrifft diese Regelung nicht.

Setzen Sie sich mit uns in Verbindung und wir werden Ihnen gerne weiterhelfen um auch Ihren Betrieb nach Vorschrift auszustatten. Sie erreichen unsere Telefonische Fachberatung montags bis freitags von 09:00 - 18:00 Uhr.

 

Unter folgenden Links finden Sie unsere Waagen- & Kassensysteme, welche bereits mit einer TSE ausgestattet sind:

Waagen mit TSE

Registrierkassen mit TSE

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